Um eine Leasingübernahme abzuwickeln finden Sie nachfolgend unseren Leitfaden mit nützlichen Tipps, um eine Leasingübernahme sowohl für den alten, als auch für den neuen Leasingnehmer, erfolgreich abzuschließen.
Häufig passiert es, dass Leasingnehmer aufgrund von sich während des Leasingzeitraumes geänderten Lebensumständen nach einer Möglichkeit suchen, vorzeitig aus dem Leasingvertrag auszusteigen. Die Beendigung des Vertrages lange vor Vertragsende ist in den meisten Fällen eine teure Angelegenheit, die nur wenige Kunden wirklich bevorzugen. Eine günstige Alternative dazu besteht darin, den Vertrag an jemand Dritten weiterzugeben. Diese Möglichkeit wird Leasingübernahme genannt. Für Interessenten, die in einen solchen Vertrag übernehmen wollen, bietet sich in diesem Zusammenhang auch häufig das eine oder andere Schnäppchen.
Für die Abwicklung einer Übernahme tritt der Leasinginteressent zunächst mit dem Anbieter des Leasingvertrages in Kontakt. Haben sich beide über die Details zur Übernahme geeinigt, informiert der Vertragsanbieter die Leasinggesellschaft über die Abgabe des Vertrages und gibt deren Daten an den Interessenten weiter. Dieser muss nun Kontakt zur Leasinggesellschaft aufnehmen und sich zunächst meist einer Bonitätsprüfung unterziehen. Diese ist notwendig, um nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die monatlichen Raten für den Leasingvertrag zu leisten. Häufig geschieht dies mit Hilfe der letzten drei Gehaltsnachweise. Nach positiver Bonitätsprüfung und der Einigung von altem und neuen Leasingnehmer über die in der Regel circa 500 Euro betragende Umschreibgebühr kann der neue Leasingnehmer als nächstes bereits den Leasingvertrag unterschreiben. Nach der Überschreibung teilt er der Leasinggesellschaft die neue Zulassungsstelle für das Fahrzeug mit. Diese leitet dann die Unterlagen zur Ummeldung an die Zulassungsstelle weiter.
Vor der Fahrzeugübernahme sollte im Regelfall das Fahrzeug von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen auf eventuelle Mängel untersucht werden. Werden am Fahrzeug Mängel festgestellt, muss der ehemalige Leasingnehmer für diese aufkommen. Lediglich Schäden, die erst nach der Leasingübernahme entstanden sind und am Ende des Vertragszeitraumes festgestellt werden, muss der neue Leasingnehmer zahlen. Für den Abschluss der Leasingübernahme meldet der neue Leasingnehmer den Wagen an seine zuständige Zulassungsstelle um und sendet dem alten Leasingnehmer eine Kopie der Ummeldungsunterlagen zu.
Häufig passiert es, dass Leasingnehmer aufgrund von sich während des Leasingzeitraumes geänderten Lebensumständen nach einer Möglichkeit suchen, vorzeitig aus dem Leasingvertrag auszusteigen. Die Beendigung des Vertrages lange vor Vertragsende ist in den meisten Fällen eine teure Angelegenheit, die nur wenige Kunden wirklich bevorzugen. Eine günstige Alternative dazu besteht darin, den Vertrag an jemand Dritten weiterzugeben. Diese Möglichkeit wird Leasingübernahme genannt. Für Interessenten, die in einen solchen Vertrag übernehmen wollen, bietet sich in diesem Zusammenhang auch häufig das eine oder andere Schnäppchen.
Für die Abwicklung einer Übernahme tritt der Leasinginteressent zunächst mit dem Anbieter des Leasingvertrages in Kontakt. Haben sich beide über die Details zur Übernahme geeinigt, informiert der Vertragsanbieter die Leasinggesellschaft über die Abgabe des Vertrages und gibt deren Daten an den Interessenten weiter. Dieser muss nun Kontakt zur Leasinggesellschaft aufnehmen und sich zunächst meist einer Bonitätsprüfung unterziehen. Diese ist notwendig, um nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die monatlichen Raten für den Leasingvertrag zu leisten. Häufig geschieht dies mit Hilfe der letzten drei Gehaltsnachweise. Nach positiver Bonitätsprüfung und der Einigung von altem und neuen Leasingnehmer über die in der Regel circa 500 Euro betragende Umschreibgebühr kann der neue Leasingnehmer als nächstes bereits den Leasingvertrag unterschreiben. Nach der Überschreibung teilt er der Leasinggesellschaft die neue Zulassungsstelle für das Fahrzeug mit. Diese leitet dann die Unterlagen zur Ummeldung an die Zulassungsstelle weiter.
Vor der Fahrzeugübernahme sollte im Regelfall das Fahrzeug von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen auf eventuelle Mängel untersucht werden. Werden am Fahrzeug Mängel festgestellt, muss der ehemalige Leasingnehmer für diese aufkommen. Lediglich Schäden, die erst nach der Leasingübernahme entstanden sind und am Ende des Vertragszeitraumes festgestellt werden, muss der neue Leasingnehmer zahlen. Für den Abschluss der Leasingübernahme meldet der neue Leasingnehmer den Wagen an seine zuständige Zulassungsstelle um und sendet dem alten Leasingnehmer eine Kopie der Ummeldungsunterlagen zu.